Der Staat hat die gesetzliche Absicherung eingeschränkt
Seit dem 01.01.2001 besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961 Geborenen. Für sie gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Sie sollten wissen, dass jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.
Durch die gesetzliche Sozialversicherung wird bei Invalidität, wenn überhaupt, nur ein Basisschutz geboten.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht nur enorme Preisunterschiede, sondern auch große Unterschiede bei den angebotenen Leistungen.
Lassen Sie sich auf jedne Fall individuell beraten, damit Sie für sich die beste Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Zur speziellen Absicherung der Berufsunfähigkeit gibt es die BU direkt für Kinder und Hausfrauen.